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Angaben gemäß § 5 TMG:
Ulla Oed Wohn- & Badkonzepte
Planungsbüro | Projektbegleitung | Dipl. Betriebswirtin (WA)
PLANUNGSBÜRO:
Schlauchstal 2 . 66352 Großrosseln
KONTAKT:
Tel. : 0170 - 4 30 20 50
Mail : info@ullaoed.de
Umsatzsteuer-Id.: DE 259 085 307
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Urheberrecht
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Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
1.1 Vertragspartner: Vertragspartner sind Ulla Oed, Planungsbüro für Wohn- & Badkonzepte (im Folgenden „wir“ oder „Auftragnehmer“) und der Kunde/Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen und Aufträge, die über unsere Webseite oder direkt mit uns abgeschlossen werden, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.3 Abweichungen: Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
1.4 Vertragsannahme: Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.
2. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Vergütung
2.1 Leistungen und Werke: Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmern, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden.
2.2 Schutz durch Urheberrecht: Alle Arbeiten (Entwürfe und Werke, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen etc.) gelten im Verhältnis zum Kunden als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung, auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Kunden, ist unzulässig.
2.3 Nutzungsrecht: Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, wird dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen übertragen. Die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende oder ausschließliche Nutzung ist unzulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
2.4 Ideen und Konzepte: Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, aber nicht zur Umsetzung ausgewählten Ideen und Konzepten verbleiben bei uns.
2.5 Mehrfache Nutzung: Nutzt der Kunde ein von uns entworfenes Konzept mehrfach oder für mehrere Projekte, ohne dass dies vertraglich vereinbart wurde, so hat er uns hierfür eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, die sich nach dem Umfang der Mehrfachnutzung richtet.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt, ein anderes Bauprojekt, eine andere Website, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung und sind vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung vergütungspflichtig. Bei jeder Übertragung sind die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten."
2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und unter korrekter Nennung unserer Urheberschaft gestattet. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zu weitergehenden Ansprüchen, einschließlich Schadensersatz
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen sollten, keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
2.9. Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Entwürfe und Visualisierungen mit unserem Namenszug und/oder Logo in angemessener Weise zu kennzeichnen. Des Weiteren dürfen wir diese Arbeiten – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen, sofern dies keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Dritter verletzt und keine personenbezogenen Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage veröffentlicht werden. Pressemitteilungen, die unsere Arbeiten betreffen, werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.10. Uns steht gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang der von uns erbrachten Leistungen zu. Die Erteilung der Auskunft erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
3. ANGEBOTE, VERGÜTUNG, NEBENKOSTEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG
3.1. Unsere Angebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Vergütung basiert auf einem schriftlichen Angebot oder einem vom Kunden unterzeichneten Auftrag. Sofern keine schriftliche Beauftragung vorliegt, die Erbringung von Leistungen jedoch üblicherweise nur gegen Vergütung zu erwarten ist und vom Kunden in Anspruch genommen wird, gilt die jeweils übliche Vergütung als vereinbart. Falls keine explizite Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen.
3.2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, einen unterschriebenen Planungsauftrag oder durch den Beginn der Erbringung der angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung/Lieferung zustande. Bei der Abwicklung des Vertrages werden etwaig erforderliche personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet.
3.3. Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder aufgabenbezogen nach dem angefallenen Stundenaufwand gemäß unseren im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung gültigen Standard-Agentur-Stundensätzen. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben die gelieferten Leistungen, Arbeiten und Waren unser Eigentum.
3.5. Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags anfallen, sind dem Auftraggeber gegen Nachweis gesondert zu erstatten.
3.6. Die Preise in Angeboten und Rechnungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die am Tag der Rechnungsstellung gültig ist und separat ausgewiesen wird. Die Rechnungen sind nach Erhalt der Planung oder Ware, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig
3.7. Sämtliche Angebote sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben etc. stellen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, lediglich Annäherungsversuche dar. Die Erstellung und Übermittlung dieser Unterlagen erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit.
3.8. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die uns überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Sollten diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, ist deren Rückgabe oder Vernichtung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
3.9. Bestellt Ware wird bis zur Bordsteinkante geliefert und gilt grundsätzlich ohne Montage.
4. ÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN UND LEISTUNGSUMFANG
4.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
4.2. Maße, Angaben zu Produkten oder zur Beschaffenheit der zu gestaltenden Räume und Pläne sind zur persönlichen Nutzung des Kunden/Auftraggebers bestimmt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit dieser Angaben für darauf aufbauende Leistungen. Werden Dritte (z.B. Baufirma, Handwerker) zur Gestaltung der Räume beauftragt, dürfen die übergebenen Maße, Mengen und Angaben nicht ungeprüft und keinesfalls als verbindliche Informationen weitergegeben werden. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich zur eigenen Ermittlung aller Maße, Mengen und sonstigen Angaben, bevor Kauf oder Anfertigung spezieller Einbauten veranlasst werden.
4.3. Die Leistung der Projektbegleitung umfasst das Erstellen von Kostenschätzungen, Zeitplänen, die Terminierung sowie Besprechungen und Beratungen mit Handwerkern und den Kunden/Auftraggebern vor Ort. Diese Leistungen entsprechen ausdrücklich nicht denen eines Generalunternehmers oder Generalübernehmers.
5. MÄNGEL UND REKLAMATIONEN
5.1. Der Kunde ist sich bewusst und nimmt zur Kenntnis, dass optische und gestalterische Leistungen nach seinen speziellen Wünschen und individuellen Geschmäckern geplant wurden. Da „gefallen“ und ästhetische Vorstellungen nicht objektiv beurteilt werden können, sind Mängelansprüche aufgrund optischer oder ästhetischer Gründe ausgeschlossen.
5.2. Sollten dennoch Unzufriedenheiten auftreten, wird der Auftragnehmer individuelle Lösungen vorschlagen, um diese zu klären.
5.3. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die nicht auf ästhetischen Gründen basieren und die gesetzlichen Anforderungen an Mängelansprüche erfüllen.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
6.1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin (im Folgenden vereinfachend „Liefertermin“ genannt) wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart. Er versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich einer rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei uns oder beim Hersteller eintreten. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel und unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, auch wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Verlängert wird auch eine eventuell vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führt ein solches Ereignis zu einem Leistungsaufschub oder Fertigstellungsdatum von mehr als zwei Monaten, kann der Kunde/Auftraggeber – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Bei Lieferung hat der Kunde/Auftraggeber die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Benachrichtigung innerhalb von 48 Stunden, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel. Rücksendungen gelieferter Waren sind nicht möglich.
6.3. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.
6.4. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für vom Kunden/Auftraggeber bereitgestellte Maße und/oder die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Maße und Angaben. Des Weiteren wird keine Haftung für Schäden übernommen, die entstehen, wenn Dritte die vom Auftragnehmer ermittelten Maße, Mengen oder Werte verwenden. Die vom Auftragnehmer erstellten Pläne mit Maßen müssen vor Ort geprüft werden, und gegebenenfalls veränderte Maße sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
6.5. Bereits montierte und/oder benutzte Waren können nicht zurückgenommen werden.
7. RÜCKTRITT, STORNIERUNG, KÜNDIGUNG
7.1. Tritt der Kunde vom Planungsauftrag zurück, wird der bisher angefallene Aufwand transparent und nachvollziehbar in Rechnung gestellt.
7.2. Eine Stornierung einer Warenbestellung ist bis 7 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung und nach Rücksprache mit dem entsprechenden Hersteller möglich. Individuell für den Kunden angefertigte oder speziell bestellte Ware, die nicht storniert werden kann, verpflichtet den Kunden zur Abnahme.
7.3. Der Vertrag über die Projektbegleitung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet.
7.4. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch die Interessen und Rechtsgüter der anderen Partei erheblich verletzt.
7.5. Insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden trotz wiederholter Aufforderung, bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu vergüten.
7.6. Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt, eine außerordentliche Kündigung ausspricht oder den Vertrag storniert, sind sämtliche gewährten Vergünstigungen an den Auftragnehmer zurückzuerstatten. In diesem Fall erfolgt eine Neuberechnung der Kosten ohne die gewährten Rabatte. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen oder der Vertragslaufzeit ist in diesem Fall nicht zulässig.
8. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
8.1. Für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Planungsbüros vereinbart.
8.3. Sollte eine der obigen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand 09.09.2025